Erweitertes Führungszeugnis

Mit Wirkung zum 1.05.2010 hat der Gesetzgeber das Bundeszentralregistergesetz geändert. Es wurde das sog. erweiterte Führungszeugnis aufgenommen. Im erweiterten Führungszeugnis sind nun auch weitere Delikte im niedrigen Strafbereich aufgeführt, insbesondere auch Delikte, wie z. B.

  • Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht
  • Zuhälterei
  • Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • Menschenhandel
  • Kinderhandel
  • Verurteilung wegen exhibitionistischer Handlungen
  • Wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie